Windpark Frettertal

Windpark Frettertal

Stand: November 2022

Wir planen die Errichtung von fünf Windenergieanlagen in der Gemeinde Finnentrop. Als STAWAG Energie GmbH möchten wir diese Plattform nutzen, um interessierte Bürgerinnen und Bürger ausführlich über das geplante Projekt zu informieren. Nachfolgend finden Sie Informationen über den aktuellen Planungsstand sowie konkrete Ergebnisse der abgeschlossenen Fachgutachten. Die im Folgenden aufgeführten Informationen stellen den finalen Planungsstand zum Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dar. Sollten offene Punkte bestehen bleiben, stehen wir gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Die unten aufgeführten Unterlagen wurden dem Kreis Olpe im Genehmigungsverfahren eingereicht. Ziel dieses Verfahrens ist die Zulassung der fünf Windenergie­anlagen mit Nabenhöhen von 161 m und einer Nennleistung von jeweils 5,5 MW.

Projektsteckbrief

Standort

Finnentrop

Nennleistung

27,5 MW (5 x 5,5 MW)

Jahresenergieertrag

Ca. 82 GWh

Anzahl versorgter Haushalte

Ca. 22.500

Vermiedener CO2-Ausstoß

Ca. 41.000 t/a

Anlagentyp

GE 5.5-158

Rotordurchmesser

Ca. 161 m

Nabenhöhe

Ca. 158 m

Geplante Inbetriebnahme  

2024

 

Beispielbild (Windpark Fischbachhöhe)

Standort

Die geplanten Windenergieanlagen des Windparks Frettertal befinden sich nördlich des Ortsteils Serkenrode in der Gemeinde Finnentrop. Die Fläche ist im Entwurf des Regionalplans Arnsberg als Windenergiebereich ausgewiesen.

Planung

Die Planung des Windparks hat bereits 2012 begonnen und eine Windmesskampagne 2014-2015 hat bestätigt, dass am Standort gute Windverhältnisse herrschen. Im Jahr 2019 wurde die Genehmigungsfähigkeit, in Bezug auf die Flugsicherung und das Drehfunkfeuer in Plettenberg, beim Kreis Olpe in einem Vorbescheidverfahren geprüft und bestätigt.

2022 wurde durch die STAWAG Energie GmbH ein förmliches Genehmigungsverfahren nach BImSchG beantragt.

Schall/Schatten

Die IEL GmbH hat für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG eine Immissionsschutz­rechtliche Bewertung des geplanten Windparks vorgenommen. Wichtigstes Kriterium ist das Einhalten aller Richtwerte in den umliegenden Gebieten.

Für das Schalltechnische Gutachten wurden 13 Immissionspunkte ausgewählt und die durch die geplanten Windenergieanlagen bewirkte Zusatzbelastung an diesen Punkten prognostiziert. Die Gesamtbelastung, welche neben den geplanten noch drei bereits existierenden Anlagen beinhaltet, unterschreitet die zulässigen Richtwerte an jedem dieser Punkte. Somit bestehen aus Sicht des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen die Errichtung der Anlagen.

Durch Berechnungen des Rotorschattenwurfs der Windenergieanlagen wurden die Zeitpunkte, die Dauer sowie die Zulässigkeit möglicher Beeinträchtigungen untersucht. Hierbei wurde ein „worst-case“-Szenario betrachtet, in dem die Sonne ganzjährig von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang scheint und mit Ausnahme von Geländekanten nicht abgeschirmt wird. Ausgehend von diesem „worst-case“-Szenario wird die Ausrüstung der Anlagen mit Abschaltmodulen empfohlen, mit denen sich möglicherweise auftretende Überschreitungen der zulässigen Orientierungswerte verhindern lassen.

Schallmessung

Wasser-/Bodenschutz

Die BCE GmbH hat in Vorbereitung auf das Genehmigungsverfahren ein Hydrologisches Gutachten erstellt, um die Belange des Boden- und Gewässerschutzes zu identifizieren und ein Konzept zum Boden- und Gewässerschutz zu erarbeiten. Das Gutachten ist hier zu finden. Die Karten finden Sie ebenfalls zum Download hier.

Windverhältnisse

Eine bereits durchgeführte Windmesskampagne hat gezeigt, dass es sich bei dem ausgewählten Potenzialgebiet, um einen äußerst guten Windstandort handelt.

Wasserschutz

Visualisierung

Diese Beispielvisualisierungen mit dem Anlagentyp GE-5.3 158 wurden im April 2019 erstellt und aus verschiedenen Ortslagen fotografiert.

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